geplante Taufgottesdienste:

Sonntag, 21. April 2024

Sonntag, 09. juni 2024

weitere Termine folgen

Taufe und Taufgottesdienst

Taufe

Die christliche Taufe geht zurück auf einen Befehl des auferstandenen Jesus. Dieser hatte zu seinen Jüngern gesagt: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."

Wir verstehen die Taufe als ein Zeichen dafür, dass Jesu Sieg über den Tod einem Menschen geschenkt wird. Darum ist die Taufe auch, genau wie das Sterben und Auferstehen Jesu, einmalig.

In der Taufe empfängt der Mensch das Geschenk Gottes. Dieses Geschenk gilt ihm, Gott nimmt es nicht zurück. Es ist aber entscheidend, dass wir diesem Geschenk Gottes glauben. Das heißt, wir müssen es annehmen, dass Gott uns das (ewige) Leben schenkt, wir müssen darauf vertrauen. Ohne solchen Glauben hat die Taufe keine Kraft.

Was muss ich bei der Vorbereitung einer Taufe beachten

Zur Vorbereitung der Taufe wird mit den Eltern (bei heranwachsenden oder erwachsenen Taufbewerbern natürlich mit diesen selbst) ein Taufgespräch geführt. Schön ist es, wenn zukünftige Taufpaten beim Taufgespräch dabeisein können.

Taufanmeldungen nimmt das Evangelische Pfarramt Steinenberg (Telefon: 07183 6427 - E-Mail: pfarramt.steinenbergdontospamme@gowaway.elkw.de ) entgegen.

Taufgottesdienste werden in der Regel im Hauptgottesdienst gefeiert.

Die schriftliche Taufanmeldung wird vom Pfarramt vorbereitet und Ihnen beim Taufgespräch zur Unterschrift vorgelegt. Dann brauchen wir auch die Geburtsurkunde für religiöse Zwecke. Alles weitere (Ablauf des Gottesdienstes und der Taufe; Mitwirkung im Gottesdienst; ...) lässt sich im Taufgespräch klären.

Paten

Bei der Taufe von Kindern ist es üblich, für sie Patinnen und Paten einzusetzen. Die Paten tragen Mitverantwortung für die christliche Erziehung der Kinder. Dies versprechen sie auch im Taufgottesdienst.

In der evangelischen Kirche werden in der Regel mindestens zwei Paten bestellt, von denen mindestens einer Mitglied der evangelischen Kirche sein muss. Weitere Paten können auch Glieder anderer christlicher Kirchen sein, sofern diese Kirchen nicht die Praxis der Kindertaufe ablehnen.

Wer darf Pate werden?

In der evangelischen Kirche darf jedes konfirmierte Kirchenmitglied Pate werden. Paten müssen sich durch eine Patenbescheinigung ausweisen. Sie erhalten den Patenschein bei Ihrem zuständigen Pfarramt.

 
Darf auch jemand Pate werden, der keiner christlichen Kirche oder einer anderen Religion angehört?

Nein. Da ein Pate mithelfen soll, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, können nur Christen Taufpaten werden.

Mein Ehepartner ist nicht in der Kirche oder gehört einer anderen Religion an. Können wir unser Kind taufen lassen?

Sie können Ihr Kind taufen lassen, wenn sie beide es möchten. Ihr Ehepartner sollte jedoch keine persönlichen Einwände gegen die Taufe - und damit auch gegen die christliche Erziehung - Ihres Kindes erheben.

Kann ich mein Kind auch in einer anderen Konfession taufen lassen?

In der Regel entscheidet die Konfession der Eltern auch über die Taufkonfession des Kindes. Gehören die Eltern unterschiedlichen Konfession an, ist im gegenseitigen Einvernehmen eine Taufe sowohl in die eine als auch in die andere Konfession möglich. Eine "ökumensiche Taufe" gibt es nicht, den die Taufe begründet die Mitgliedschaft in einer bestimmten konfessionellen Kirche.

Darf mein Kind auch ohne Taufe einen evangelischen Kindergarten oder den evangelischen Religionsunterricht in der Schule besuchen?

Ja. In kirchlichen Kindergärten und im Religionsunterricht sind alle Kinder willkommen, unabhängig davon, ob sie der evangelischen Kirche angehören oder einer anderen Glaubensgemeinschaft oder Religion.

Kann die Taufe in einer Kirche und von einem Pfarrer unserer Wahl erfolgen?

Zuständig ist zunächst der evangelische Pfarrer, zu dessen Seelsorgebezirk Sie gehören, also in der Regel der Pfarrer Ihres Wohnorts. Sie können Ihr Kind aber auch in einer anderen Kirche und von einem anderen evangelischen Pfarrer taufen lassen. Dazu brauchen Sie einen Erlaubnisschein des eigentlich zuständigen Pfarrers, ein so genanntes "Dimissoriale".

Wir sind noch nicht kirchlich getraut. Können wir das mit der Taufe unseres Kindes verbinden?

Ja, das können Sie, fragen sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer nach dieser Möglichkeit.